МИНИСТЕРСТВО ОБРАЗОВАНИЯ И НАУКИ РФ
ФЕДЕРАЛЬНОЕ ГОСУДАРСТВЕННОЕ БЮДЖЕТНОЕ
ОБРАЗОВАТЕЛЬНОЕ УЧРЕЖДЕНИЕ ВЫСШЕГО ОБРАЗОВАНИЯ
ВОРОНЕЖСКИЙ ГОСУДАРСТВЕННЫЙ УНИВЕРСИТЕТ
Кафедра немецкой филологии
Der Marktmechanismus
Учебно-методическое пособие для вузов
Составитель
Л.М. Борисова
Воронеж 2017
1
								                        
									                        Стр.1
								                        
								                     
                                                
                                            		
								                        
Text 1. 
Der Koordinationsmechanismus „Markt" 
1.1 "Was ist der Markt? 
Dem „Markt" kommt im ökonomischen Denken ein zentraler Stellenwert 
zu. Das moderne Verständnis des Konzepts des Marktes kann durchaus als 
eine Ausweitung des traditionellen Wochen- oder Bauernmarktes 
aufgefasst werden, auf dem Anbieter und Nachfrager zusammenkommen, 
um Güter zu tauschen. Ganz allgemein versteht man unter einem Markt 
sämtliche Austauschprozesse, die aus dem Zusammentreffen von 
Anbietern und Nachfragern (Akteuren) erwachsen. Bei den Marktakteuren 
kann es sich sowohl um einzelne Personen als auch um Organisationen 
bzw. Kollektive (Haushalte, Unternehmen) handeln. Anders als auf einem 
traditionellen Markt, wo sich Anbieter und Nachfrager an einem 
bestimmten Ort treffen, können sich die Akteure während der 
Markttransaktion allerdings auch räumlich weit voneinander entfernt 
aufhalten, wie dies etwa beim Versandhandel, bei Devisengeschäften per 
Telefon oder dem Computerhandel von Wertpapieren der Fall ist. Auch 
müssen Leistung und Gegenleistung nicht zwangsläufig simultan erfolgen, 
sondern können zeitlich versetzt stattfinden (Beispiel: Garantie-oder Versicherungsleistungen, 
für die im Vorhinein bezahlt wird). 
Märkte (oder genauer; Marktprozesse) lassen sich in nahezu allen Lebensbereichen 
beobachten, in denen Akteure über Freiheitsspielräume verfügen 
und versuchen, diese Freiheitsspielräume durch Eingehen von Austauschbeziehungen 
zur Erreichung ihrer eigenen Ziele (= Vorstellungen 
über erwünschte Daseinszustände) zu nutzen. Marktprozesse finden statt, 
weil sie es den Akteuren ermöglichen, ihre Ziele durch Spezialisierung 
und Tausch besser zu realisieren, als sie dies könnten, wenn sie ausschließlich 
auf sich selbst gestellt wären (z.B. etwas produzieren, wozu sie 
gar nicht oder nur unzureichend in der Lage sind). Nach dem modernen 
Ökonomischen Verständnis sind Marktprozesse keineswegs auf die rein 
wirtschaftliche Sphäre des Daseins beschränkt. Begriffe wie „Heiratsmarkt" 
oder „Parteienkonkurrenz" deuten daraufhin, dass es durchaus 
möglich und sinnvoll sein kann, soziale Phänomene außerhalb des rein 
wirtschaftlichen Bereichs als Austauschprozesse rational eigennützig 
handelnder Akteure zu interpretieren. 
Märkte sind untrennbar mit Wettbewerb bzw. Konkurrenz hinsichtlich der 
Nutzung knapper Güter verbunden: Denn da sich die Akteure im 
Allgemeinen nicht mit dem bescheiden, was angesichts begrenzter Ressourcen 
alle in gleicher Weise haben könnten, stehen sie bei dem Versuch 
der Realisierung eigener Ziele notwendig in Konflikt zu anderen Akteuren, 
die dieselben Güter beanspruchen. Diese Konkurrenz schlägt sich dann in 
den Austauschverhältnissen der Güter, den Preisen, nieder. Der Preis eines 
3 
								                        
									                        Стр.3
								                        
								                     
                                                
                                            		
								                        
Beispiel PKW: Die Verfügungsrechte über einen PKW sind sehr 
vielgestaltig. Das Eigentum an einem PKW berechtigt zum Fahren dieses 
Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen (Nutzungsrecht), jedoch nur dann, 
wenn der Fahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und die Verkehrsregeln 
beachtet. Der PKW-Eigentümer kann das Fahrzeug mit einem 
stärkeren Motor versehen {Recht zur Änderung von Form und Substanz), 
muss jedoch zur Nutzung auf öffentlichen Straßen den Nachweis der Verkehrssicherheit 
(TÜV-Zulassung) erbringen. Mit Hilfe des Fahrzeuges 
Erträge aus der Personenbeförderung, etwa durch Nutzung als Taxi, zu 
ziehen setzt eine spezielle Zulassung (Fruchtziehungsrecht) voraus, für 
deren Erteilung der Nachweis besonderer Ortskenntnis des Fahrers verlangt 
wird (Personenbeförderungsschein). Der Eigentümer eines PKWs kann 
sein Fahrzeug vermieten, verkaufen, verschenken oder vererben, unterliegt 
hierbei aber u.U. der Steuerpflicht (Einkommen-, Umsatz-, Schenkung - 
bzw. Erbschaftsteuer). 
Beispiel Grundstück: Grundstückseigentum berechtigt nicht zur 
unbeschränkten Nutzung des betreffenden Areals. So muss etwa für eine 
Verwendung als Gewerbefläche erst eine entsprechende Genehmigung 
eingeholt werden. Das Eigentum kann mit Wegerechten für andere 
Grundstücke (Recht auf Durchfahrt) verbunden sein. Die Bebauung wird 
durch die staatliche Flächennutzungsplanung und das Baurecht begrenzt. 
Ist ein Grundstück als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen, so ist 
der Eigentümer u. U. verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr zu ernten 
oder zumindest zu mähen. Will man das Grundstück veräußern, so sind 
u.U. bestehende Vorkaufsrechte zu beachten. Auch die 
grundbuchrechtliche Teilung von Grundstücken ist durch staatliche Vorschriften 
reglementiert. 
Diese Typen von Verfügungsrechten oder Kombinationen davon können 
Gegenstand von Markttransaktionen sein. Beispielsweise wird bei einem 
Pachtvertrag über ein Grundstück das Nutzungsrecht für einen bestimmten 
Zeitraum übertragen. Ist die Nutzungsweise durch den Pächter nicht 
vertraglich oder gesetzlich beschränkt, so gehen auch die 
Fruchtziehungsrechte sowie die Rechte zur Vermietung (Untermietvertrag) 
und Verpachtung für den Zeitraum des Vertrages auf ihn über. 
Notwendige Voraussetzung für einen Tausch von Verfügungsrechten auf 
Märkten stellt die Definition dieser Rechte, verbunden mit der Möglichkeit 
zu ihrer Durchsetzung, dar. Denn ohne die Definition der betreffenden 
Verfügungsrechte wäre der Gegenstand der Transaktion unklar, und ohne 
die Durchsetzbarkeit von Rechten wäre wohl kaum jemand bereit, hierfür 
eine Gegenleistung zu erbringen. In einem Zustand ohne klar definierte 
und zu vertretbaren Kosten durchsetzbare Rechte (= Anarchie) würde 
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									                        Стр.6
								                        
								                     
                                                
                                            		
								                        
kaum ein nennenswertes Ausmaß an Markttransaktionen zustande 
kommen. 
Verfügungsrechte können von den Privaten mehr oder weniger frei definiert 
werden, wobei der Staat häufig bestimmte Rahmenregelungen vorgibt, 
die diese Vertragsfreiheit begrenzen. Aufgabe des Staates ist es insbesondere, 
für die Existenz einer funktionsfähigen Zivilgerichtsbarkeit zu 
sorgen und so die Einhaltung der (staatlich definierten oder privat 
vereinbarten) Rechte sicher zu stellen, Markt und Staat stehen somit nicht 
zwangsläufig im Gegensatz zueinander, vielmehr setzt der durch einen 
bestimmten rechtlichen Rahmen geregelte Austausch auf einem Markt ein 
bestimmtes Mindestmaß an staatlicher Aktivität zur Überwachung der 
Einhaltung von bestehenden rechtlichen Regeln voraus. In diesem Sinne 
hat bereits der schottische Moralphilosoph Adam Smith(1723-1790), einer 
der ,Väter' der Nationalökonomie, betont, dass „die drohende Hand des 
Rechts" gut sichtbar sein muss, damit „die unsichtbare Hand des Marktes" 
funktioniert. 
Der Nutzen eines Gutes und damit sein Preis wird entscheidend durch die 
damit verbundenen Verfügungsrechte bzw. Verwendungsmöglichkeiten 
bestimmt. Allgemein kann man sagen: Je größer das Spektrum der legalen 
Nutzungsmöglichkeiten eines Gutes und je nützlicher diese Handlungsmöglichkeiten 
für den einzelnen Akteur sind, desto höher ist der 
Preis, den die Nachfrager hierfür zu zahlen bereit sind (und umgekehrt). 
Hieraus folgt unmittelbar, dass Veränderungen der mit dem Eigentum an 
Gütern verbundenen Verfügungsrechte Auswirkungen auf die Austauschverhältnisse 
(die Marktpreise) haben. 
Beispiel Wohnungsmarkt: Die Preise für mietfreie Eigentumswohnungen 
liegen in der Regel deutlich über denen für vermietete Eigentumswohnungen. 
Dies erklärt sich daraus, dass der Käufer einer vermieteten Eigentumswohnung 
ein Nutzungsrecht nur dann wahrnehmen kann, wenn bestimmte 
Voraussetzungen (etwa für eine Eigenbedarfs-Kündigung des 
Mieters) erfüllt sind, wobei der Gesetzgeber bestimmte einzuhakende 
Schutzfristen für den Mieter vorgibt. Wenn also beispielsweise die 
Kündigung vermieteter Eigentumswohnungen bei Eigenbedarf erleichtert 
wird, so ist zu erwarten, dass sich auf Grund dieser Erweiterung des 
Spektrums der zulässigen Handlungsmöglichkeiten der Marktpreis für 
vermietete Eigentumswohnungen erhöht; wird der Kündigungsschutz für 
die Mieter hingegen verstärkt, so stellt diese eine Einschränkung der Nutzungsrechte 
dar, die eine Tendenz zu Preissenkungen und zu einer 
Erhöhung der Preisdifferenz zwischen vermieteten und mietfreien 
Eigentumswohnungen zur Folge hat. 
Beispiel Arbeitsmarkt: Arbeitsverhältnisse unterliegen dem Arbeitsrecht, 
das u.a. bestimmte Kündigungsschutz-Regelungen umfasst. Je restriktiver 
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									                        Стр.7
								                        
								                     
                                                
                                            		
								                        
die Bedingungen, unter denen ein Arbeitgeber eine Kündigung 
aussprechen darf, um so zögerlicher wird er sich verhalten, wenn es um die 
Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte geht. 
Beantworten Sie die Fragen: 
1.Was macht die Spezifik von Warenterminmärkten aus? 
2. Wie lassen sich die Verfügungsrechte unterscheiden? 
3.Was kann Gegenstand einer Transaktion werden? 
4.Wie läßt sich die Aufgabe des Staates unter den Bedingungen der 
Marktwirtschaft definieren? 
Text 3. 
Was kostet die Inanspruchnahme des Marktes? 
Die Inanspruchnahme des Marktes ist mit bestimmten Aufwendungen verbunden, 
die man als Transaktionskosten bezeichnet. Sie umfassen jene 
Kosten, die mit jeder Austauschbeziehung, insbesondere mit dem Abschluss 
von Verträgen, verbunden sind. Die Einteilung der Transaktionskosten 
in die folgenden fünf Typen hat sich vielfach als analytisch zweckmäßig 
erwiesen: 
• Anbahnungskosten; z.B. Ressourcenverzehr bei der Informationssuche 
und -beschaffung über potenzielle Transaktionspartner und deren 
Konditionen. 
• Vereinbarungskosten; dies sind solche Aufwendungen, die im Zusammenhang 
mit Intensität und zeitlicher Ausdehnung von Verhandlungen, 
Vertragsformulierung und Einigung entstehen. 
• Abwicklungskosten; also Aufwendungen, die mit der Durchführung der 
Transaktion verbunden sind, wie etwa Transport- und Managementkosten. 
• Kontrollkosten; etwa jene Kosten, die zur Sicherstellung der Einhaltung 
von Termin-, Qualitäts-, Mengen-, Preis- und evtl. Geheimhaltungsvereinbarungen 
dienen. 
• Anpassungskosten; z.B. Aufwendungen zur Durchsetzung von Termin-, 
Qualitäts-, Mengen- und Preisänderungen auf Grund veränderter Bedingungen 
während der Laufzeit der Vereinbarung. 
Da die Anbahnungs- und die Vereinbarungskosten vor Beginn der Vertragslaufzeit 
anfallen, bezeichnet man sie auch als ex-anteTransaktionskosten; 
die Abwicklungs-, Kontroll- und Anpassungskosten 
stellen dementsprechend die ex-post-Transaktionskosten dar. 
Die Höhe der Transaktionskosten wird wesentlich von der Art der geltenden 
rechtlichen Regelungen und ihrer Durchsetzbarkeit bestimmt. Kann 
der Einzelne nicht darauf vertrauen, dass der Tauschpartner bestimmte Re8 
								                        
									                        Стр.8
								                        
								                     
                                                
                                            		
								                        
geln einhalten wird, so fallen die Abwicklungs-, Kontroll -bzw. Vereinbarungskosten 
u.U. derart hoch aus, dass eine Transaktion nicht lohnt. Entsprechende 
Regeln, deren Einhaltung vom Staat überwacht wird, führen zu 
einer Reduktion solcher Trans -aktionskosten und machen somit viele Austauschbeziehungen 
erst vorteilhaft. Beispiele für solche staatlich 
überwachten Regeln sind das Strafrecht sowie das Eigentums- und das 
Vertragsrecht. Ohne die Setzung derartiger allgemeiner Regeln durch den 
Staat würden viele Formen der Zusammenarbeit bzw. des Austauschs 
zwischen autonomen Individuen an der Höhe der damit verbundenen 
Transaktionskosten scheitern. Je ausdifferenzierter und je angemessener 
der vom Staat vorgegebene rechtliche Rahmen ist, desto geringer fallen 
tendenziell die Transaktionskosten aus. Insbesondere bei Verträgen, wo 
Leistung und Gegenleistung nicht simultan, sondern verteilt über einen 
längeren Zeitraum erfolgen, ist es vielfach kaum möglich, alle möglichen 
und für das Vertragsverhältnis relevanten Entwicklungen im Vorhinein 
schriftlich mit hinreichender Genauigkeit zu regeln. Allein schon auf 
Grund der damit verbundenen Vereinbarungskosten sind reale Verträge 
häufig lückenhaft. Das Risiko, dass ein Akteur mit dem Abschluss derart 
unvollständiger Verträge auf sich nimmt, ist um so geringer, je stärker er 
auf einen funktionsfähigen rechtlichen Rahmen bauen kann, der bei solchen 
Vertragslücken für einen fairen Interessenausgleich sorgt. 
Beispiel: Für Käufer und Verkäufer eines Gutes wäre es sehr aufwändig, 
sämtliche Eventualitäten ihres Vertragsverhältnisses (Wann ist der Käufer 
zur Rückgabe der Ware berechtigt? Inwieweit haftet der Verkäufer für das 
Produkt?) explizit in einem Vertrag zu berücksichtigen. Durch die staatliche 
Vorgabe von „Normalkonditionen", die - sofern nichts anderes vereinbart 
wurde - solche Fragen regeln, verringern sich die Transaktionskosten 
(Vereinbarungs- kosten und Kontrollkosten) der Vertragspartner. 
Neben dem Staat können aber auch private Akteure durch Schaffung bestimmter 
Regeln bzw. Institutionen zur Senkung von Transaktionskosten 
beitragen. Beispielsweise verringert die Definition und Überwachung von 
Gütesiegeln zur Sicherstellung bestimmter qualitativer Eigenschaften von 
Gütern durch Verbände von Anbietern die Such- und Kontrollkosten für 
die Kunden. Viele Regelungen von Arbeitsverhältnissen sind zwischen 
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden vereinbart und nicht staatlich 
vorgegeben. 
Beantworten Sie die Fragen: 
1.Wie werden die Transaktionskosten definiert? 
2.Was sind die wichtigsten Typen von Transaktionskosten? 
3.Wie können die Transaktionskosten verringert werden? 
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Text 4 
Markt versus Hierarchie? 
Akteure haben zwei polar gegensätzliche Alternativen, ein Gut zu erlangen: 
Sie können es über den Markt erwerben oder sie können - sofern sie 
dazu in der Lage sind - es selbst erstellen. Für Unternehmen beinhaltet dies 
die Entscheidung „Make or buy", also zwischen Eigenfertigung oder 
Fremdbezug. Beide Organisationsformen sind mit Transaktionskosten 
verbunden. Bei Eigenfertigung erfolgt die Koordination der Ressourcen 
durch interne Weisung, also im Rahmen einer Hierarchie. Neben den reinen 
Produktionskosten fallen hierbei insbesondere auch Aufwendungen für 
die unternehmensinterne Organisation der Leistungserstellung an (=interne 
Transaktionskosten). Rational handelnde Akteure werden sich immer dann 
für den Bezug eines Gutes über den Markt und gegen die interne 
Bereitstellung entscheiden, wenn dies für sie mit geringeren Kosten 
verbunden ist. Neben dem Preis des betreffenden Gutes sind dabei insbesondere 
auch die mit dem Erwerb über den Markt verbundenen Transaktionskosten 
zu berücksichtigen. Je niedriger die Transaktionskosten des 
Marktes, um so eher lohnt es sich für einen Akteur, die von ihm gewünschten 
Güter bzw. Dienstleistungen auf dem Markt zu erwerben anstatt 
sie selbst bereitzustellen. 
Die Höhe der Transaktionskosten bei Erwerb eines Gutes über den Markt 
wird wesentlich bestimmt durch: 
• Die Aufwendungen für die Identifikation eines geeigneten Transaktionspartners 
(betrifft die Anbahnungskosten). 
• Die geltenden rechtlichen Regelungen und die für ihre Durchsetzung 
erforderlichen Aufwendungen (betrifft die Vereinbarungs-, Kontroll-und 
Anpassungskosten). Beispielsweise ist der Rechtsrahmen für internationale 
Verträge meist in deutlich geringerem Maße ausdifferenziert als für 
Austauschbeziehungen innerhalb eines Landes; die Durchsetzung der 
betreffenden Rechte ist mit relativ hohen Kosten verbunden, und allein 
schon die Erfordernis, sich über den anderen Rechtsrahmen zu informieren, 
bedeutet zusätzlichen Aufwand. Aus diesem Grunde werden die 
Unternehmen inländische Geschäftspartner c.p. vorziehen. Eine Erhöhung 
der Rechtssicherheit bei internationalen Verträgen oder die Angleichung 
des rechtlichen Rahmens in den verschiedenen Ländern verringert die 
Transaktionskosten für internationale Vereinbarungen und bewirkt 
tendenziell eine Intensivierung der internationalen Arbeitsteilung. 
• Die Häufigkeit., mit der eine bestimmte Transaktion mit einem Partner 
durchgeführt wird (betrifft die Anbahnungs- und Vereinbarungskosten). 
Bei einer Wiederholung der Transaktion müssen die Konditionen eventuell 
nicht vollständig neu ausgehandelt werden, so dass der Anteil der 
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